Ein wegen «inakzeptablen» Verhaltens entlassener Ferrari-Mitarbeiter fordert 200.000 €

Vor dem Arbeitsgericht in Modena wurde gerade ein besonders ungewöhnlicher Fall abgeschlossen. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Ferrari, der wegen als inakzeptabel erachteten Verhaltens gegenüber einer Kollegin entlassen worden war, forderte fast 200.000 Euro Schadenersatz sowie seine Wiedereinstellung bei dem Automobilhersteller aus Maranello. Der Richter wies diese Forderungen schließlich zurück, sprach dem ehemaligen Mitarbeiter jedoch eine begrenzte Entschädigung zu.

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Eine Beziehung, die bei Ferrari schiefläuft

Die Geschichte reicht mehrere Jahre zurück und spielt im Ferrari-Werk in Maranello. Der Mann, der seit 2012 in der Abteilung für «Rennsportkunden» beschäftigt war, unterhielt eine außereheliche Beziehung zu einer Kollegin, die in derselben Abteilung arbeitete.

Den vor Gericht vorgelegten Unterlagen zufolge endete die Beziehung, und die Situation verschlechterte sich rasch. Ferrari behauptet, der Mitarbeiter habe sich gegenüber seiner ehemaligen Partnerin in einer Reihe von Fällen unangemessen verhalten. Das Unternehmen führt Anrufe von anonymen Nummern, aufdringliche Nachrichten, Einschüchterungen sowie Handlungen an, die als Belästigung gewertet werden könnten. Die Mitarbeiterin meldet die Situation schließlich der Personalabteilung von Ferrari und den Behörden.

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Angesichts dieser Umstände leitete die Marke mit dem springenden Pferd ein Disziplinarverfahren ein, bevor sie den Mitarbeiter im Juli 2024 entließ.

Besonders aggressive Nachrichten

Aus den im Gerichtsverfahren vorgelegten Unterlagen gehen mehrere Nachrichten hervor, die nach der Trennung an die Kollegin gerichtet wurden. Einige davon wurden über die Kommunikationskanäle des Unternehmens versendet.

Zu den wiedergegebenen Äußerungen zählen insbesondere Beleidigungen und verbale Drohungen. In einer der Nachrichten hieß es: «Du ekelst mich wirklich an, du bist widerlich, verschwinde aus meinem Blickfeld, und wenn du mich siehst, senke den Kopf, du wirst es bereuen.»

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Die junge Frau hatte ihren ehemaligen Partner bereits blockiert, doch dieser soll sie weiterhin über andere Kanäle kontaktiert haben. Auch die örtlichen Behörden hatten eingegriffen. Der Präfekt von Modena soll dem Mitarbeiter eine offizielle Verwarnung erteilt haben, in der er ihn aufforderte, jegliches problematische Verhalten unverzüglich einzustellen, was dieser anschließend auch getan haben soll.

Ein Antrag über 200.000 Euro wurde abgelehnt

Nach seiner Entlassung beschloss der ehemalige Mitarbeiter, das Arbeitsgericht in Modena anzurufen. Er forderte seine Wiedereinstellung bei Ferrari sowie eine Entschädigung in Höhe von rund 200.000 Euro. Der Richter wies diese Anträge jedoch zurück. Dem Urteil zufolge haben die vorgeworfenen Tatsachen tatsächlich stattgefunden und weisen einen ausreichenden Verschuldensgrad auf, um eine Rückkehr des Arbeitnehmers in das Unternehmen auszuschließen.

Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass die Kündigung unter den gegebenen Umständen als unverhältnismäßig angesehen werden könne. Aus diesem Grund erhielt der ehemalige Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von vierzehn Monatsgehältern, ohne die Möglichkeit, seinen Arbeitsplatz wiederzuerlangen.

Für die in der italienischen Presse zitierten Arbeitsrechtsexperten ist das Urteil recht ungewöhnlich: Die vorgeworfenen Tatsachen wurden zwar anerkannt, was eine Wiedereinstellung ausschloss, doch der Richter war der Ansicht, dass die schwerste Sanktion rechtlich nicht vollständig gerechtfertigt sei.

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Diese Angelegenheit ähnelt eher dem Drehbuch einer Fernsehserie als einem Fall aus der Industrie, macht aber auch deutlich, dass persönliche Konflikte manchmal sehr konkrete Folgen innerhalb von Unternehmen haben können – auch bei Ferrari.

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