
Wenn man an "Scherentüren" denkt, kommt einem sofort in den Sinn Lamborghini. Das ging so weit, dass der italienische Hersteller, der gerade über Audi in den Besitz des Volkswagen-Konzerns übergegangen war, Ende der 1990er Jahre etwas ziemlich Gewagtes versuchte: einen europäischen Rechtsschutz für ... die Öffnungsbewegung seiner Türen zu erlangen. Rechtlich gesehen ging es nicht darum, ein Patent anzumelden, sondern eine Marke, ein seltener Versuch, nicht ein Logo oder einen Namen zu schützen, sondern eine Bewegung, die zur Ikone geworden war.
Ein Lamborghini ... schon vor dem Lesen des Namensschilds erkennbar
Am 26. November 1999 meldete die Automobili Lamborghini Holding S.p.A. eine Marke an. Der Zeitpunkt ist interessant: Audi hatte Lamborghini 1998 aufgekauft, und die italienische Marke ist nun Teil des Volkswagen-Konzerns. Der Antrag bezieht sich weder auf ein Wort noch auf ein Emblem. Es handelt sich um eine Bildsequenz, die die Silhouette eines Autos zeigt, dessen Türen allmählich von der geschlossenen in die offene Position übergehen.

Die Beschreibung ist explizit: Die Marke zielt auf "eine typische und charakteristische Anordnung der Türen eines Fahrzeugs" ab, die sich "nach oben" um eine "im Wesentlichen horizontale und quer zur Fahrtrichtung verlaufende Achse" öffnen. Mit anderen Worten: Lamborghini versucht, einen seiner berühmtesten Showeffekte zu schützen: die spektakuläre vertikale Öffnung seiner Türen.
Eine Bewegungsmarke?
In seiner Argumentation betonte Lamborghini über die Rechtsabteilung des Audi-Konzerns einen Schlüsselpunkt: Nicht die Form der Tür wurde beansprucht, sondern die Bewegung selbst. Eine "Bewegungsmarke", ein Konzept, das zu dieser Zeit noch sehr marginal war. Der Hersteller hebt auch ein technisches Detail hervor, das die Originalität der Geste verstärken soll: Die Drehachse ist quer zur Fahrtrichtung angeordnet, im Gegensatz zu historischen Schmetterlingstüren wie denen des Mercedes 300 SL aus den 1950er Jahren. Die Idee ist einfach: Wenn die Öffentlichkeit einen Lamborghini sofort an dieser bestimmten Bewegung erkennt, warum sollte man sie dann nicht als Marke registrieren lassen, genauso wie eine Flaschenform oder eine akustische Signatur? Auf dem Papier ist das Argument durchaus nachvollziehbar.
Erste Ablehnung
Nach einigem Hin und Her weist das Europäische Markenamt den Antrag 2001 zurück. Erster Grund: fehlende Unterscheidungskraft. Auf dem sehr spezifischen Markt für Sportwagen der Oberklasse ist die Öffnung der Türen nach oben nicht exklusiv für Lamborghini. Das Amt nennt mehrere Hersteller: Saleen, Vector, Bugatti, McLaren, Ultima oder auch Mercedes, die ähnliche Systeme verwenden oder verwendet haben.
Ergebnis: Diese Art von Öffnung wird als Stilmerkmal einer bestimmten Fahrzeugklasse wahrgenommen, nicht als Zeichen, das die kommerzielle Herkunft eines Fahrzeugs erkennen lässt.
Aber der zweite Grund ist noch entscheidender: die Funktionalität. Nach Ansicht des HABM kann man das Markenrecht nicht dazu benutzen, eine technische Lösung zu sperren. Es spielt keine Rolle, wie spektakulär der Effekt oder das damit verbundene Image ist: Diese Bewegung dient in erster Linie dazu, eine Tür zu öffnen. Das Markenrecht ist jedoch nicht dazu da, ein potenziell unbegrenztes Monopol auf einen mechanischen Mechanismus zu gewähren. Wenn es technisch ist, fällt es unter das Patent und nicht unter eine Marke, die unbegrenzt verlängert werden kann.
Volkswagen-Audi versucht Berufung einzulegen
Der Konzern gab sich nicht geschlagen. Am 22. August 2001 wird Berufung eingelegt, wieder im Namen von Lamborghini, aber gesteuert von der deutschen Rechtsabteilung des Audi-Konzerns, weshalb das gesamte Verfahren auf Deutsch stattfindet.

Die Argumentation wird verfeinert: Die Bewegung wird nicht durch eine absolute technische Notwendigkeit erzwungen, da es viele andere Möglichkeiten gibt, eine Tür zu öffnen. Und vor allem wäre die Wahl von einer ästhetischen und identitätsstiftenden Absicht geleitet gewesen, nicht von der Suche nach mechanischer Effizienz. In dem Dossier betont Lamborghini den visuellen Effekt, den spektakulären Charakter der Geste und die Tatsache, dass die Öffentlichkeit nicht ein Scharnier oder eine Achse sieht, sondern sofort ... einen Lamborghini.
2003: Europa entscheidet endgültig
Am 23. September 2003 trifft die Erste Beschwerdekammer ihre Entscheidung. Sie bestätigt die Zurückweisung. In der Sache ist die Position klar: Selbst wenn das Zeichen als "Bewegung" dargestellt wird, läuft es darauf hinaus, die mechanische Funktionsweise einer Autotür zu schützen. Eine Marke in diesem Punkt zu gewähren, würde die Freiheit der Wettbewerber einschränken, vergleichbare technische Lösungen zu verwenden. Das europäische Recht steht dem entschieden entgegen. Was die Unterscheidungskraft angeht, so ist die Kammer der Ansicht, dass die Öffentlichkeit in erster Linie einen spektakulären Effekt wahrnimmt und keinen Hinweis auf einen kommerziellen Ursprung. Mit anderen Worten: Es ist markant, beeindruckend, identifizierbar ... aber keine Marke im rechtlichen Sinne.
Das Ergebnis: Weder Lamborghini noch der Volkswagen-Audi-Konzern konnten ein europäisches Markenzeichen für die Bewegung der Scherentüren erwirken. Mehr als zwanzig Jahre später ist die Assoziation trotz des juristischen Misserfolgs immer noch intakt. In der Autokultur wird diese Art der Öffnung weiterhin spontan als ... "Lamborghini-Türen" bezeichnet.

Lamborghini Tür? Nein, vertikal öffnende Türen oder "Scissor"-Türen. I've never heard of "Lamborghini door". Anyway, German s**t. Sie behaupten, alles zu haben, alles zu wollen, sie behaupten, die "Besten" zu sein, aber in Wirklichkeit... Nun, sie wollen etwas patentieren lassen, das von Italienern hergestellt wurde, die sich 50 Jahre lang (aus gutem Grund) geweigert haben, es zu patentieren. Dann fragen sie sich, warum jeder sie hasst? 🤷🏻♂️
Anstatt über diese Dinge nachzudenken, sollten sie über die Rückzahlung des "Dieseltors" nachdenken, das sie "vergessen" haben. Oder den Schaden aus der zweiten Weltmeisterschaft an Polen und Griechenland zurückzahlen (ca. 1,000 Billionen Euro). Aber auch hier haben sie "vergessen". Oder warum nicht, die Schulden privater deutscher Banken zurückzahlen, aber mit europäischem öffentlichen Geld? Nur wenn es ihnen nützt...
Bravissimo.viva Italia👍😄